Eigentümer eines Gebäudes haben die Möglichkeit Förderungen der Kfw, BAFA und/oder IFB in Anspruch zu nehmen. Diese Förderungen werden über uns als anerkannte Experten und Sachverständige beantragt. So habe sie die Möglichkeit eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) geförderte vor Ort Beratung in Anspruch zu nehmen.
Anträge stellen wir als vom BAFA anerkannte Experten. Die KfW Bankengruppe fördert Sanierungen und den Neubau in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Anträge stellen wir, in der Liste der energieeffizienz Experten eingetragene Sachverständige.
Auch die IFB Hamburg leistet Fördertätigkeiten bei einer Vielzahl von baulichen Sanierungen zur Optimierung der Energiebilanz und energieoptimiertes Bauen. Als autorisierte Qualitätssicher stellen wir Förderanträge oder erstellen den Hamburger Energiepass.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von KfW- Förderanträgen, ist eine Baubegleitung und Überprüfung von uns, in den Phasen der Planung und Bauausführung mit 50 % der Kosten ( max. 4000,-) für eine Baubegleitung förderbar.
Ab 1.Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter KfW - Förderanträge für Zuschüsse, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen beantragen. Gefördert werden beispielweise großzügig geschnittene Räume bodengleiche Duschen, oder auch Haus- und Wohnungseingangstüren die schwellenlos und einbruchhemmend sind. Finanziert werden über die KfW auch förderfähige Investitionskosten bis max. 4000 Euro pro Wohneinheit. Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, max. 5000€ pro Wohneinheit können für den Förderstandart "Altersgerechtes Haus" beantragt werden.
Aktuelles
Energiegewinner
Für die Sanierung zum KfW- Effizienzhaus oder einer energetischen Einzelmaßnahme gelten neue Förderbedingungen. Förderungen bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag bei Effizienzhäusern und Tilgungszuschüsse bis 27,5 % sind möglich, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag und Tilgungszuschüsse von 7,5%.
Investitionszuschüsse sind bis 30% der förderfähigen Kosten möglich.
Private Eigentümer und Mieter erhalten für den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro.
Verkäufer und Vermieter von Gebäuden und Wohnungen sind verpflichtet einen Energieausweis an Käufer und Mieter zu übergeben. Der Einergieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden
Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach den 01.01.1985 eingebaut wurden müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die Heizkessel vor 01.01.1985 eingebaut dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
Energiesparhaus Bergedorf, Vierlandenstrasse 31
Energiespar-Haus Bergedorf GmbH Vierlandenstrasse 31 21029 Hamburg |
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