Überblick über die Förderung
Sanierung von Gebäuden
Maßnahmen Gebäudehülle
Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist die Modernisierung der Gebäudehülle.
Die folgenden Maßnahmen für die Gebäudehülle sind förderfähig:
- Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Dachflächenfenster, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Modernisierung der Gebäudehülle
Jährliche Förderkonditionen je nach Gebäudetyp:
Für Wohngebäude:
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
-
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
– 30.000 € pro Wohneinheit
– bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (Plus zusätzliche 5 % Förderung) - Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich
Für Nichtwohngebäude:
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze: 500 €/m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
Energieeffizienz des Gebäudes
Sanierung Anlagentechnik
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gebäudesanierung ist die Modernisierung der Anlagentechnik (mit Ausnahme der Heizung). Ziel der Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
- Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung
- Digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung, z. B. Smart-Home-Systeme
Zusätzlich förderfähig für Nichtwohngebäude:
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um mindestens Gebäudeautomatisierungsgrad B gemäß DIN V 18599-11 zu erreichen
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Modernisierung der Anlagentechnik
Jährliche Förderkonditionen je nach Gebäudetyp:
Für Wohngebäude:
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
-
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
– 30.000 € pro Wohneinheit
– bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (Plus zusätzliche 5 % Förderung) - Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich
Für Nichtwohngebäude:
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze: 500 €/m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
Heizungsoptimierung
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Die Heizungsanlage hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz, die laufenden Kosten und den Wohnkomfort eines Gebäudes. Eine gezielte Heizungsoptimierung ist daher ein zentraler Baustein jeder energetischen Sanierung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Voraussetzung ist eine fachliche Planung sowie die Einhaltung der technischen Förderanforderungen.
Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, einschließlich der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen gemäß den geltenden Richtlinien
- Dämmung von Rohrleitungen zur Reduzierung von Wärmeverlusten
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem dazugehörigen Grundstück
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturgesteuerter Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Modernisierung der Heizungsanlage
Jährliche Förderkonditionen je nach Gebäudetyp:
Für Wohngebäude:
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
-
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
– 30.000 € pro Wohneinheit
– bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (Plus zusätzliche 5 % Förderung) - Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich
Für Nichtwohngebäude:
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstgrenze: 500 €/m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
qualifizierte Planung
Fachplanung von Gebäuden
Ein wesentlicher Mehrwert dieser Leistung liegt darin, dass eine qualifizierte Fachperson die Umsetzung aktiv begleitet und überwacht. Wir stellen sicher, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen technisch korrekt ausgeführt werden, die energetischen Anforderungen eingehalten sind und alle relevanten Vorgaben der Förderprogramme erfüllt werden.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung profitieren Sie von einer hohen Ausführungsqualität, einer effizienten Umsetzung und maximaler Sicherheit im gesamten Prozess. Gleichzeitig behalten wir die Förderfähigkeit, Schnittstellen zu anderen Gewerken sowie den optimalen Ablauf der Maßnahme jederzeit im Blick.
Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
Zusätzlich förderfähig für Wohngebäude:
- Heizungsoptimierung
Modernisierung der Anlagentechnik
Jährliche Förderkonditionen je nach Gebäudetyp:
Für Wohngebäude:
- Fördersatz: 50 %
- Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
-
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
– 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
– 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, maximal 20.000 €
Für Nichtwohngebäude:
- Fördersatz: 50 %
- Höchstgrenze: 5 €/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 €
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