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Finanziell entlastet

Kredit KFW

Mit einem KfW‑Kredit finanzieren Sie Ihr Bau‑ oder Sanierungsvorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und teilweise Tilgungszuschüsse machen energetische Maßnahmen planbar und wirtschaftlich attraktiv.

(KfW261)

Kredit- Wohngebäude

Gefördert werden Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen, freiberuflich Tätige und kommunale Unternehmen. Ebenfalls förderfähig sind Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.

Kredit Förderung

Die Förderung ist abhängig von der Effizienzhaus-Stufe des Hauses; außerdem können Boni wie z. B. der „Worst Building Performance“-Bonus in Anspruch genommen werden:

(KfW 358, 359)

Ergänzungskredit – Wohngebäude

Gefördert werden Privatpersonen mit Zuschuss­zusage (KfW/BAFA), Wohngebäude­eigentümer, deren Hauptwohnsitz sich im Gebäude befindet und deren Einkommen jährlich ≤ 90.000 € beträgt, sowie Privatpersonen, WEGs, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit einem förder­fähigen Vorhaben und einer Zuschusszusage.

Kredit Förderung

Die Konditionen des Ergänzungskredits sind wie folgt aufgebaut:

Weitere Details zur Beantragung und Konditionen klären Sie direkt mit Ihrem Finanzierungspartner.

(KfW 297, 298)

Kredit- Klimafreundlicher Neubau

Gefördert werden Privatpersonen (Selbstnutzer und Vermieter), Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:

Kredit Förderung

Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung und Zertifizierungsgebühren

Die Konditionen beinhalten flexible Kreditbeträge, verschiedene Finanzierungsformen und individuelle Zinsvorteile.

Kreditbetrag:

Finanzierungsformen:

(KfW 263)

Kredit- Nichtwohngebäude

Gefördert werden Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen (inkl. kommunale), gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Banken und Contracting-Geber.

Gefördert werden Sanierung und Kauf von Effizienzgebäuden von Nichtwohngebäuden, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern:

Kredit Förderung

Die Konditionen des Kredits und des Tilgungszuschusses sind abhängig von der Nettofläche und der Effizienzgebäude-Stufe.

(KfW 523)

Ergänzungskredit- Nichtwohngebäude

Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Kirchen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.

Kredit Förderung

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die ein Zuschuss der KfW oder BAFA (nach BEG EM Richtlinie ab 2024) bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit dient als Ergänzung zu diesen Zuschüssen.

Kreditrahmen

Die Konditionen umfassen einen flexiblen Kreditrahmen, individuell vereinbarte Zinsvorteile.

Kreditbetrag:

(KfW 299)

Kredit- Klimafreundlicher Neubau Nicht­wohn­gebäude

Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:

Kredit Förderung

Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung, sowie Zertifizierungsgebühren.

Kreditrahmen

Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadrat­meter­an­zahl des Nicht­wohn­gebäudes ab:

Kreditbetrag:

(KfW 296)

Kredit- Klimafreundlicher Neubau im Niedrig­preis­segment – Nicht­wohn­gebäude

Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, Kirchen und juristische Personen des Privatrechts.

Kredit Förderung

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment.

Nicht förderfähig: Umschuldungen, Nach­finanzierungen, Grund­stücks­kauf oder Doppel­förderungen

Kreditrahmen

Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadrat­meter­anzahl ab:

Kreditbetrag:

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