Förderung nutzen
KfW Zuschuss
Mit einem KfW‑Zuschuss unterstützt der Staat energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Technik. Sie profitieren von finanziellen Zuschüssen, die Ihre Investition spürbar reduzieren und Ihr Bau‑ oder Sanierungsvorhaben wirtschaftlich attraktiver machen.
Wohngebäude (Zuschuss KfW 458)
Heizungsförderung für Privatpersonen
Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dies umfasst sowohl selbstnutzende als auch vermietende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen.
Dazu zählen insbesondere:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnologien
- Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
Fördermöglichkeiten
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.
Hinweis
Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Förderhöhe
Die genaue Höhe setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und möglichen Zusatzboni zusammen:
- Klimabonus (20 %): Für den Austausch bestimmter alter Heizungen (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) gegen eine neue, klimafreundliche Heizung.
- Einkommensbonus (30 %): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr.
- Effizienzbonus (5 %): Für den Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Wohngebäude (Zuschuss KfW 459)
Heizungsförderung für Unternehmen
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland klimafreundliche Heizungen installieren möchten.
Förderberechtigt sind Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland durchführen.
Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Dazu zählen insbesondere:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnologien
- Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
Fördermöglichkeiten
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.
Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.
Hinweis
Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Förderhöhe zusätzlich
Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:
- Effizienzbonus (5 %): Für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
- Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro): Für Biomasseanlagen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.
Nichtwohngebäude (Zuschuss KfW 522)
Heizungsförderung für Unternehmen
Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Körperschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und Privatpersonen können von Förderprogrammen profitieren. Contractoren und Investoren sind speziell für Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden relevant, sofern der Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist.
Fördermöglichkeiten
Gefördert werden der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Einbau effizienter Heizsysteme:
- solarthermische Anlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
- Fachplanung und Baubegleitung
- Umfeldmaßnahmen
- Optimierung des Heizsystems (z. B. hydraulischer Abgleich)
Förderhöhe
Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:
- Effizienzbonus: +5 % für effiziente Wärmepumpen
- Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € für Biomasseanlagen
- Förderhöchstbetrag: Bis 30.000 € (150 m² Grundfläche), größere Gebäude erhalten gestaffelte Zuschüsse.
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