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Förderung nutzen

KfW Zuschuss

Mit einem KfW‑Zuschuss unterstützt der Staat energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Technik. Sie profitieren von finanziellen Zuschüssen, die Ihre Investition spürbar reduzieren und Ihr Bau‑ oder Sanierungsvorhaben wirtschaftlich attraktiver machen.

Wohngebäude (Zuschuss KfW 458)

Heizungsförderung für Privatpersonen

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dies umfasst sowohl selbstnutzende als auch vermietende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen.

Dazu zählen insbesondere:

Fördermöglichkeiten

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Hinweis

Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Förderhöhe

Die genaue Höhe setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und möglichen Zusatzboni zusammen:

Wohngebäude (Zuschuss KfW 459)

Heizungsförderung für Unternehmen

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland klimafreundliche Heizungen installieren möchten.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland durchführen.

Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Dazu zählen insbesondere:

Fördermöglichkeiten

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.

Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Hinweis

Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Förderhöhe zusätzlich

Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

Nichtwohngebäude (Zuschuss KfW 522)

Heizungsförderung für Unternehmen

Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Orga­nisa­tionen, Kirchen, Körperschaften, Wohnungs­bau­genossen­schaften und Privat­personen können von Förder­programmen profitieren. Contractoren und Investoren sind speziell für Maßnahmen an bestehenden Nicht­wohn­ge­bäuden relevant, sofern der Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist.

Fördermöglichkeiten

Gefördert werden der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Einbau effizienter Heizsysteme:

Förderhöhe

Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

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