Finanziell entlastet
Kredit KFW
Mit einem KfW‑Kredit finanzieren Sie Ihr Bau‑ oder Sanierungsvorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und teilweise Tilgungszuschüsse machen energetische Maßnahmen planbar und wirtschaftlich attraktiv.
- KfW 261 - Kredit- Wohngebäude
- KfW 358, 359 - Ergänzungskredit – Wohngebäude
- KfW 297, 298 - Kredit- Klimafreundlicher Neubau
- KfW 263 - Kredit- Nichtwohngebäude
- KfW 523 - Ergänzungskredit- Nichtwohngebäude
- KfW 299 - Kredit- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
- KfW 296 - Kredit- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude
(KfW261)
Kredit- Wohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen, freiberuflich Tätige und kommunale Unternehmen. Ebenfalls förderfähig sind Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.
- Sanierung oder Kauf von energieeffizienten Wohngebäuden
- Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienzhaus-Stufe (z. B. Dämmung, Heizung, Fenster)
- Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
- Serielle Sanierung oder Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB)
Kredit Förderung
Die Förderung ist abhängig von der Effizienzhaus-Stufe des Hauses; außerdem können Boni wie z. B. der „Worst Building Performance“-Bonus in Anspruch genommen werden:
- Kredithöhe: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse: Bis zu 25 % des Kreditbetrags (z. B. 37.500 € für Effizienzhaus 40 EE/NH-Klasse)
- Extra-Zuschüsse: +10 % für WPB, +15 % für serielle Sanierung.
- Baubegleitung: Bis zu 50 % Zuschuss (max. 5.000 € bei Einfamilienhäusern)
(KfW 358, 359)
Ergänzungskredit – Wohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen mit Zuschusszusage (KfW/BAFA), Wohngebäudeeigentümer, deren Hauptwohnsitz sich im Gebäude befindet und deren Einkommen jährlich ≤ 90.000 € beträgt, sowie Privatpersonen, WEGs, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit einem förderfähigen Vorhaben und einer Zuschusszusage.
- Einzelmaßnahmen mit bewilligtem KfW-/BAFA-Zuschuss, max. 12 Monate alt
- Kein Kredit für Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder abgeschlossene Projekte
Kredit Förderung
Die Konditionen des Ergänzungskredits sind wie folgt aufgebaut:
- Kredithöhe: Bis zu 120.000 € je Wohneinheit
- Finanzierungsarten: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
- Zinsvorteile bei Einkommensgrenze im Programm 358
Weitere Details zur Beantragung und Konditionen klären Sie direkt mit Ihrem Finanzierungspartner.
(KfW 297, 298)
Kredit- Klimafreundlicher Neubau
Gefördert werden Privatpersonen (Selbstnutzer und Vermieter), Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.
Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:
- Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhaus-Stufe 40, geringe Treibhausgasemissionen, keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Zusätzlich QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifizierung
Kredit Förderung
Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung und Zertifizierungsgebühren
Die Konditionen beinhalten flexible Kreditbeträge, verschiedene Finanzierungsformen und individuelle Zinsvorteile.
Kreditbetrag:
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 € je Wohnung
- Mit QNG: bis zu 150.000 € je Wohnung
Finanzierungsformen:
- Annuitätendarlehen: Tilgungsfreie Anlaufzeit, danach gleich hohe monatliche Raten.
- Endfälliges Darlehen: Zinszahlung während der Laufzeit, Rückzahlung des Kreditbetrags am Ende
(KfW 263)
Kredit- Nichtwohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen (inkl. kommunale), gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Banken und Contracting-Geber.
Gefördert werden Sanierung und Kauf von Effizienzgebäuden von Nichtwohngebäuden, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern:
- Sanierung und Kauf von frisch sanierten Effizienzgebäuden (Stufe 70 oder besser)
- Baudenkmäler und energetische Sanierungen mit separater Kostenausweisung
- Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung, Erneuerbare-Energien-Klasse und Umfeldmaßnahmen
- Extra-Förderung: „Worst Performing Building“-Bonus (+10 % Tilgungszuschuss)
Kredit Förderung
Die Konditionen des Kredits und des Tilgungszuschusses sind abhängig von der Nettofläche und der Effizienzgebäude-Stufe.
- Kredithöhe: Bis zu 2.000 €/m² Nettofläche, max. 10 Mio. € pro Vorhaben
- Tilgungszuschüsse: Bis zu 25 % je nach Effizienzgebäude-Stufe, Nachhaltigkeits-Klasse oder Erneuerbare-Energien-Klasse
- Zusatzförderung: Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (bis zu 20.000 € Tilgungszuschuss je Maßnahme)
(KfW 523)
Ergänzungskredit- Nichtwohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Kirchen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.
Kredit Förderung
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die ein Zuschuss der KfW oder BAFA (nach BEG EM Richtlinie ab 2024) bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit dient als Ergänzung zu diesen Zuschüssen.
Kreditrahmen
Die Konditionen umfassen einen flexiblen Kreditrahmen, individuell vereinbarte Zinsvorteile.
Kreditbetrag:
- Bis zu 5 Mio. € je Vorhaben, abhängig von der zugrundeliegenden Zuschusszusage.
(KfW 299)
Kredit- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.
Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: Effizienzgebäude-Stufe 40, geringer Energieverbrauch, niedrige Treibhausgas-Emissionen, keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: Zusätzlich QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifizierung.
Kredit Förderung
Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung, sowie Zertifizierungsgebühren.
Kreditrahmen
Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadratmeteranzahl des Nichtwohngebäudes ab:
Kreditbetrag:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 €/qm, max. 7,5 Mio. €
- Mit QNG: bis zu 2.000 €/qm, max. 10 Mio. €
(KfW 296)
Kredit- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude
Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, Kirchen und juristische Personen des Privatrechts.
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) erfüllen
Kredit Förderung
Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment.
Nicht förderfähig: Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Grundstückskauf oder Doppelförderungen
Kreditrahmen
Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadratmeteranzahl ab:
Kreditbetrag:
- Kredithöhe: Bis zu 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € je Vorhaben.
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