Bundesförderung für effiziente Gebäude

Heizungsförderung

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dies umfasst sowohl selbstnutzende als auch vermietende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Dazu zählen insbesondere:

• Wärmepumpen
• Solarthermieanlagen
• Biomasseheizungen
• Brennstoffzellenheizungen
• Wasserstofffähige Heizungen
• Innovative Heizungstechnologien
• Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Die genaue Höhe setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und möglichen Zusatzboni zusammen:

Klimabonus (20 %): Für den Austausch bestimmter alter Heizungen (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) gegen eine neue, klimafreundliche Heizung.
Einkommensbonus (30 %): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr.
Effizienzbonus (5 %): Für den Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland klimafreundliche Heizungen installieren möchten.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland durchführen.

Gefördert wird der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Dazu zählen insbesondere:
•    Wärmepumpen
•    Solarthermieanlagen
•    Biomasseheizungen
•    Brennstoffzellenheizungen
•    Wasserstofffähige Heizungen
•    Innovative Heizungstechnologien
•    Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.

Bei einem Mehrfamilienhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Einheit je 15.000 Euro und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

•    Effizienzbonus (5 %): Für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
•    Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro): Für Biomasseanlagen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.

Seit dem 1. September 2024 ist es erforderlich, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält, um einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden.

Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Körperschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und Privatpersonen können von Förderprogrammen profitieren. Contractoren und Investoren sind speziell für Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden relevant, sofern der Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist.

Gefördert werden der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Einbau effizienter Heizsysteme:

  • solarthermische Anlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Biomasseanlagen,
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
  • Fachplanung und Baubegleitung, Umfeldmaßnahmen, Optimierung des Heizsystems (z. B. hydraulischer Abgleich)

Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können folgende Boni in Anspruch genommen werden:

  • Effizienzbonus: +5 % für effiziente Wärmepumpen
  • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € für Biomasseanlagen

Förderhöchstbetrag: Bis 30.000 € (150 m² Grundfläche), größere Gebäude erhalten gestaffelte Zuschüsse.

Sanierung von Gebäuden – Überblick über die Förderung

Förderfähige Maßnahmen

Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist die Modernisierung der Gebäudehülle. Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:

•    Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
•    Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
•    Sommerlicher Wärmeschutz durch den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Förderkonditionen je nach Gebäudetyp:

Für Wohngebäude:
•    Mindestinvestition: 300 € brutto
•    Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
•    Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
     – 30.000 € pro Wohneinheit
     – bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (zusätzliche 5 % Förderung)
•    Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich

Für Nichtwohngebäude:
•    Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
•    Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
•    Höchstgrenze: 500 €/m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens

Kredit – Wohngebäude

Kredit- Wohngebäude (KfW261)

Gefördert werden Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen, freiberuflich Tätige und kommunale Unternehmen. Ebenfalls förderfähig sind Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber.

•    Sanierung oder Kauf von energieeffizienten Wohngebäuden
•    Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienzhaus-Stufe (z. B. Dämmung, Heizung, Fenster).
•    Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
•    Serielle Sanierung oder Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB)

Die Förderung ist abhängig von der Effizienzhaus-Stufe des Hauses; außerdem können Boni wie z. B. der „Worst Building Performance“-Bonus in Anspruch genommen werden:

•    Kredithöhe: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit
•    Tilgungszuschüsse: Bis zu 25 % des Kreditbetrags (z. B. 37.500 € für Effizienzhaus 40 EE/NH-Klasse)
•    Extra-Zuschüsse: +10 % für WPB, +15 % für serielle Sanierung.
•    Baubegleitung: Bis zu 50 % Zuschuss (max. 5.000 € bei Einfamilienhäusern)

Ergänzungskredit – Wohngebäude (KfW 358, 359)

Gefördert werden Privatpersonen mit Zuschusszusage (KfW/BAFA), Wohngebäudeeigentümer, deren Hauptwohnsitz sich im Gebäude befindet und deren Einkommen jährlich ≤ 90.000 € beträgt, sowie Privatpersonen, WEGs, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit einem förderfähigen Vorhaben und einer Zuschusszusage.

Folgende Punkte werden gefördert:
• Einzelmaßnahmen mit bewilligtem KfW-/BAFA-Zuschuss, max. 12 Monate alt
• Kein Kredit für Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder abgeschlossene Projekte

Die Konditionen des Ergänzungskredits sind wie folgt aufgebaut:
• Kredithöhe: Bis zu 120.000 € je Wohneinheit
• Finanzierungsarten: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
• Zinsvorteile bei Einkommensgrenze im Programm 358

Weitere Details zur Beantragung und Konditionen klären Sie direkt mit Ihrem Finanzierungspartner.

Kredit- Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Gefördert werden Privatpersonen (Selbstnutzer und Vermieter), Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:

•    Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhaus-Stufe 40, geringe Treibhausgasemissionen, keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse
•    Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Zusätzlich QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifizierung

Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung und Zertifizierungsgebühren

Die Konditionen beinhalten flexible Kreditbeträge, verschiedene Finanzierungsformen und individuelle Zinsvorteile:
•    Kreditbetrag:
-Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 € je Wohnung
-Mit QNG: bis zu 150.000 € je Wohnung
•    Finanzierungsformen:
– Annuitätendarlehen: Tilgungsfreie Anlaufzeit, danach gleich hohe monatliche Raten.
– Endfälliges Darlehen: Zinszahlung während der Laufzeit, Rückzahlung des Kreditbetrags am Ende

Kredit – Nichtwohngebäude

Kredit- Nichtwohngebäude (KfW 263)

Gefördert werden Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen (inkl. kommunale), gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Banken und Contracting-Geber.

Gefördert werden Sanierung und Kauf von Effizienzgebäuden von Nichtwohngebäuden, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern:

• Sanierung und Kauf von frisch sanierten Effizienzgebäuden (Stufe 70 oder besser)
• Baudenkmäler und energetische Sanierungen mit separater Kostenausweisung
• Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung, Erneuerbare-Energien-Klasse und Umfeldmaßnahmen
• Extra-Förderung: „Worst Performing Building“-Bonus (+10 % Tilgungszuschuss)

Die Konditionen des Kredits und des Tilgungszuschusses sind abhängig von der Nettofläche und der Effizienzgebäude-Stufe.

•    Kredithöhe: Bis zu 2.000 €/m² Nettofläche, max. 10 Mio. € pro Vorhaben
•    Tilgungszuschüsse: Bis zu 25 % je nach Effizienzgebäude-Stufe, Nachhaltigkeits-Klasse oder Erneuerbare-Energien-Klasse
•    Zusatzförderung: Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (bis zu 20.000 € Tilgungszuschuss je Maßnahme)

Ergänzungskredit- Nichtwohngebäude (KfW 523)

Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Kirchen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die ein Zuschuss der KfW oder BAFA (nach BEG EM Richtlinie ab 2024) bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit dient als Ergänzung zu diesen Zuschüssen.

Die Konditionen umfassen einen flexiblen Kreditrahmen, individuell vereinbarte Zinsvorteile.

•    Kreditbetrag: Bis zu 5 Mio. € je Vorhaben, abhängig von der zugrundeliegenden Zuschusszusage.

Kredit- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW 299)

Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Zwei Förderstufen stehen zur Verfügung:

•    Klimafreundliches Nichtwohngebäude: Effizienzgebäude-Stufe 40, geringer Energieverbrauch, niedrige Treibhausgas-Emissionen, keine Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse.
•    Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: Zusätzlich QNG-Plus oder QNG-Premium-Zertifizierung.

Gefördert werden Bau- und Kaufkosten, Planung, Bauüberwachung, sowie Zertifizierungsgebühren.

Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadratmeteranzahl des Nichtwohngebäudes ab:
•    Kreditbetrag:
o    Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 €/qm, max. 7,5 Mio. €
o    Mit QNG: bis zu 2.000 €/qm, max. 10 Mio. €

Kredit- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (KfW 296)

Gefördert werden Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, Kirchen und juristische Personen des Privatrechts.

Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment.

•    Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die:
      o    Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen
      o    Die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) erfüllen
•    Planung, Baubegleitung und Lebenszyklus-Analyse durch Energieeffizienz-Expert/innen

Nicht förderfähig: Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Grundstückskauf oder Doppelförderungen

Die Konditionen dieser Förderung hängen von der Quadratmeteranzahl ab:
•    Kredithöhe: Bis zu 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € je Vorhaben.