Energieberatung
Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Förderung der Energieberatung für Wohngebäude zur Optimierung der Energieeffizienz und Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen.
Gefördert werden Eigentümer von Nichtwohngebäuden im Bestand oder Neubau sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die ihre Gebäude energetisch modernisieren oder Neubauten energieeffizient planen möchten.
Die Höhe der Förderungen, die in Anspruch genommen werden können, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab:
Energetische Sanierung nach DIN V 18599 und Contracting-Orientierungsberatung
Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer von Wohngebäuden sowie Mieter, Pächter und Nießbrauchs berechtigte, die eine Energieberatung durchführen lassen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen möchten.
Die Förderung zielt darauf ab, Eigentümern, Mietern und Pächtern bei der Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Wohngebäudes zu unterstützen. Zudem wird die Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch kompetente Beratung erleichtert.
Ein Energieaudit analysiert den Energieverbrauch eines Unternehmens, identifiziert Einsparpotenziale und gibt Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz, was zu Kostensenkungen und geringeren Umweltbelastungen führt.
Durchführung eines Energieaudits gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247 und § 8a EDL-G.