Energieberatung

Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude

Förderung der Energieberatung für Wohngebäude zur Optimierung der Energieeffizienz und Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen.

Gefördert werden Eigentümer von Nichtwohngebäuden im Bestand oder Neubau sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die ihre Gebäude energetisch modernisieren oder Neubauten energieeffizient planen möchten.

Energieberatung für Wohngebäude

  • Beratung durch einen zertifizierten Energieberater, der individuelle Empfehlungen zu energetischen Sanierungen gibt
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Maßnahmen zur Energieeinsparung aufzeigt und deren Auswirkungen bewertet
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für Sanierungsmaßnahmen

Fördergegenstände

  • Komplettberatung: Detaillierte Energieberatung für das gesamte Gebäude, einschließlich Empfehlungen zu energetischen Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungstausch).
  • Einzelmaßnahmen: Beratung zu spezifischen Themen wie Fensteraustausch, Dämmung oder Optimierung der Heizungsanlage.

Zusätzliche Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderungen, die in Anspruch genommen werden können, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab:

  • Ein- oder Zweifamilienhäuser: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 650 Euro.
  • Wohngebäude ab drei Wohneinheiten: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 850 Euro.
  • Zusätzliche Förderung für WEG: für die Präsentation der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung, einmalig 250 Euro.

Energieberatungen für Nichtwohngebäude

Energetische Sanierung nach DIN V 18599 und Contracting-Orientierungsberatung

Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer von Wohngebäuden sowie Mieter, Pächter und Nießbrauchs berechtigte, die eine Energieberatung durchführen lassen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen möchten.

Die Förderung zielt darauf ab, Eigentümern, Mietern und Pächtern bei der Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Wohngebäudes zu unterstützen. Zudem wird die Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch kompetente Beratung erleichtert.

Energieberatung gemäß DIN V 18599

Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts

  • Sanierungsfahrplan: Schrittweise, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung
  • Sanierung in einem Zug: Erreichen des Standards eines bundesgeförderten BEG-Effiziensgebäudes durch eine umfassende Sanierung

Neubauberatung

  • für Nichtwohngebäude, die ein Effizienshaus als Ziel hat

Förderhöhe

  • 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximale Zuschüsse abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes:
    • unter 200 m²: 850 Euro
    • 200–500 m²: 2.500 Euro
    • über 500 m²: 4.000 Euro

Contracting-Orientierungsberatung

Identifikation und Planung von Contracting-Modellen

  • Optimierung der Gebäudetechnik, Gebäudehülle oder Produktionsprozesse durch einen Energiedienstleister (Contractor)
  • Entwicklung von qualitativen Vorschlägen zur Umsetzung des Contracting-Modells
  • Eignungsprüfung für einzelne Gebäude oder Gebäudepools

Förderhöhe

  • 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximale Zuschüsse abhängig von den Energiekosten des Gebäudes bzw. Gebäudepools:
    • Energiekosten bis 300.000 Euro (netto): 3.500 Euro
    • Energiekosten über 300.000 Euro (netto): 5.000 Euro

Energieaudit DIN EN 16247

Ein Energieaudit analysiert den Energieverbrauch eines Unternehmens, identifiziert Einsparpotenziale und gibt Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz, was zu Kostensenkungen und geringeren Umweltbelastungen führt.

Durchführung eines Energieaudits gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247 und § 8a EDL-G.

Ansatzpunkte des Energieaudits

  • Produktionsprozesse und -anlagen
  • Querschnittstechnologien
  • Transport und Logistik
  • Nutzerverhalten und Optimierungsmöglichkeiten

Förderhöhe

  • 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximaler Zuschuss abhängig von den jährlichen Energiekosten des betrachteten Objekts:
    • über 10.000 Euro (netto): Max. 3.000 Euro
    • bis 10.000 Euro (netto): Max. 600 Euro