Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB HH)

Energiesparer im Programm WSG
(Stand 01. Februar 2025)

Wen fördern wir?

Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von:

  • Einfamilienhäusern
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäusern
  • kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was fördern wir?

Die Modernisierung:

  • einzelner Bauteile (Bauteilverfahren)
  • umfassende Modernisierungen
  • die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe
  • begleitende qualitätssicherne Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung

Welche Maßnahmen sich für Ihr Vorhaben lohnen, können Sie mit Hilfe eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bestimmen lassen.

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Energetische Modernisierung der Gebäudehülle sowie Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpen) von selbstgenutzten Wohnimmobilien.

  • Zinsvergünstigte Darlehen ab 10.000,00 € bis max. 75.000,00 €
  • Der Zinssatz von 2 % wird für 15 Jahre festgeschrieben
  • Wahlmöglichkeit zwischen Zuschuss oder Darlehen

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Zuschusshöhe (Stand 02/2025) beträgt z.B. für:

Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000,–  € für die erste Wohneinheit ist eine Baubegleitung verpflichtend.
Der hydraulische Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage ist immer verpflichtend. Die Förderung beträgt 75 %, höchstens jedoch 3.750 € je Wohneinheit (bis max. 5 WE).

Außendämmung Außenwände42,10 € / m²
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung)52,90 € / m²
Kerndämmung zweischaliger Außenwände6,20 € / m²
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich12,70 € / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke25,30 € / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung10,40 € / m²
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern43,50 € / m²
Dämmung von Flachdächern58,30 € / m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren163,00 € / m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren231,00 € / Tür
Austausch der Verglasung81,50 € / m²

Hinweis: Alle vorstehenden Angaben sind vor Beantragung mit der zur Antragstellung gültigen Förderrichtlinie abzugleichen.
NUR die darin aufgeführten Förderhöhen und Bedingungen sind rechtsgültig!
Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Aktualität und beraten Sie, wie eine optimierte Förderung von Bundes- und möglichen Landesmitteln möglich ist!

Modernisierungsbonus

Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. Die Gesamtfläche umfasst Flächen jeglicher Größe, Lage und Ausrichtung eines Bauteils.

Die Förderung gem. 4.2 erhöht sich um:

■ 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
■ 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)

Zuschüsse für qualitätsichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:

  • 50 % des Honorars, höchstens jedoch 2.500,– € je Wohneinheit

  • 250 € je Wohneinheit für eine Luftdichtheitsmessung

  • 75 %, höchstens jedoch 3.750 € je Wohneinheit für den hydraulischen Abgleich Verfahren B

  • Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 18,– €/m² gefördert.

  • Backsteinfassaden mit bis zu 72,50 €/m²

  • Weitere IFB-Fördermöglichkeit: Geringinvestive Maßnahmen

Energiesparen mit der Hamburger Heizungsförderung:

Gefördert werden von der IFB im Fördermodul Erneuerbare Wärme Maßnahmen zur Erhöhung des Einsatzes Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude.
Hier werden insbesondere Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und die Mehrfachnutzung von Flächen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert.

Statt eines Zuschusses kann auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden.

Im Fördermodul Wärmenetzanschluss fördert die IFB den Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze sowie die für den Anschluss erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Hierbei werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes gefördert.

Hinweis: Im Rahmen unserer Beratung prüfen und berücksichtigen wir insbesondere auch die Kombination mit Bundesmitteln nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

IFB-Heizungsoptimierung im Programm Geringinvestive Maßnahmen

Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 € je Wohneinheit.
Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit max. 3.000 €.

Förderfähig sind:

•    Die Heizlastberechnung einschließlich der Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach     Verfahren B
•    Umfeldmaßnahmen wie z.B.
– Austausch von (vorhandenen) Umwälz- und Zirkulationspumpen
– Umstellung auf voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate
– energetische Dämmung von Wärmeverteilleitungen
– Austausch auf Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme
der Einbau von Smart Metering-Systemen

Voraussetzung für eine Förderung:

Das Inbetriebnahme-Datum der Wärmeerzeuger muss mehr als 5 Jahre zurückliegen. Die Wärmeerzeuger dürfen nicht älter als 15 Jahre sein und müssen mindestens weitere zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiterbetrieben werden. Was ist förderfähig:

Energieträger    Wohneinheiten    Hydraulischer Abgleich    Umfeldmaßnahmen
Gas                            bis 5 WE                    förderfähig                                  förderfähig
Gas                            ab 6 WE                     nicht förderfähig                       förderfähig
Sonstige                   ab 1 WE                      förderfähig                                 förderfähig