Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB HH)

Zuschüsse für Energiesparer

Wen fördern wir?

Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Was fördern wir?

Die Modernisierung einzelner Bauteile (Bauteilverfahren) oder umfassende Modernisierungen (Bilanzverfahren) und die Verwendung Nachhaltiger Dämmstoffe sowie begleitende qualitätssicherne Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Welche Maßnahmen sich für Ihr Vorhaben lohnen, können Sie mit Hilfe eines Hamburger Energiepasses bestimmen lassen.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Fördervariante Bauteilverfahren kann ohne Vorlage eines Hamburger Energiepasses beantragt werden.

Die Zuschusshöhe beträgt für:

Außendämmung Außenwände20,00 € / m²
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung)15,00 € / m²
Kerndämmung zweischaliger Außenwände3,00 € / m²
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich5,00 € / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke7,50 € / m²
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung5,00 € / m²
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern30,00 € / m²
Dämmung von Flachdächern15,00 € / m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren70,00 € / m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren100 € / Tür

Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000,–  € für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung
sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200,– €.

Stufen des spezifischen Jahresheizwärmebedarfs nach dem Fördersatz je kWh

Bei umfassenden Modernisierungen (Bilanzverfahren) wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Je höher der nach Modernisierung erreichte Standard, desto höher die Förderung für die eingesparte Energie. Verpflichtend sind hierbei die Erstellung eines Hamburger Energiepasses und die Begleitung des Vorhabens durch einen Sachverständigen sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage. In den Stufen B und C ist darüber hinaus ein Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle erforderlich.

Maßnahme (je m² AN)Einsparung
A70 bis 55 kWh / (m2a)0,25 € / kWh
Bweniger als 55 bis 40 kWh / (m2a)0,30 € / kWh
Cweniger als 40 kWh / (m2a)0,35 € / kWh

Zuschüsse für qualitätsichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:

  • 50 % des Honorars, höchstens jedoch 1.500,– € für Baubegleitung.

  • 40 % des Aufwands, höchstens jedoch 500,– € für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.

  • 40 % des Honorars, höchstens jedoch 250,– € für eine Luftdichtheitsmessung.

  • jeweils zzgl. eines Staffel-Betrages ab der zweiten Wohneinheit.

  • Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 10,– €/m² gefördert.